Ab Juni 2025 wird digitale Barrierefreiheit Pflicht. Das dazugehörige Gesetz ist das Barrierefreiheitstärkungsgesetz (BFSG). Es schreibt vor, dass Webseiten und Onlineshops barrierefrei sein und es auch bleiben müssen (das Gesetz zum Abruf). Auch eingebundene Drittanbieter-Software muss barrierefrei sein.

Wir empfehlen: Beginnen Sie heute schon, Ihre Webanwendung barrierefrei zu gestalten

Denn viel Zeit bleibt bis zum Inkrafttreten des Gesetzes nicht mehr – und vielleicht dauern manche Maßnahmen länger, als Sie zunächst vermuten. 

Ähnlich wie bei der DSGVO gibt es zwar Übergangsfristen (dazu lesen Sie mehr im FAQ). Aber: Es lohnt sich, bereits jetzt barrierefrei zu werden. So ersparen Sie sich den Stress, freie Kapazitäten bei Dienstleistern ergattern zu müssen, wenn plötzlich alle danach suchen, weil die Frist näher rückt. Und Sie profitieren schon eher von den Vorteilen barrierefreier Webanwendungen.

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Das sind die Vorteile barrierefreier Webanwendungen

Digitale Barrierefreiheit stärkt die digitale Teilhabe aller Menschen. Und ist ein USP für Ihr Unternehmen, besonders, wenn Sie schon vor der gesetzlichen Pflicht auf sie achten. Denn laut einer WebAim-Studie sind bisher 95% aller Seiten nicht oder nicht vollumfänglich barrierefrei.

Weitere Vorteile:

  • die Konversionsrate steigt - unter anderem, weil sich die Zielgruppe vergrößert
  • Ihr Google-Ranking verbessert sich, weil Google barrierefreie Webanwendungen höher rankt
  • nach Einführung der gesetzlichen Pflicht zur Umsetzung: das Abmahnungsrisiko sinkt, Sie vermeiden Bußgelder

Die Übergangszeit bis 2030 auszureizen, ist für Unternehmen im Zweifelsfall riskant. Denn: Wann immer Sie Ihre Webseite verändern oder aktualisieren, könnte dies als so wesentlich bewertet werden, dass die gesamte Webseite sofort dem BFSG entsprechen muss. Ab 28. Juni 2025 können Verbände außerdem klagen. Es ist möglich, dass etwa Behinderten-Interessenverbände und Verbraucherverbände das großflächig tun werden.

Sind Sie vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) betroffen?

Ab Juni 2025 müssen „alle geschäftlichen Transaktionen“ auf Webseiten und Apps barrierefrei sein, die für Verbraucher bestimmt sind. Das betrifft E-Commerce und Online-Banking, aber auch Funktionen wie Terminbuchungen und Kontaktformulare. Lediglich Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und reine B2B-Dienstleistungen sind davon ausgenommen.

Aber: Was „barrierefrei“ ganz genau und im Einzelfall bedeutet, ist strittig und im Gesetz nicht abschließend geregelt. Schon jetzt gibt es darüber selbst unter anerkannten Experten verschiedene Meinungen.

Ähnlich wie bei der Umsetzung der DSGVO ist der grobe Rahmen bekannt, aber beispielsweise nicht, wie streng der Begriff „Angebot einer digitalen Dienstleistung“ ausgelegt wird. Im strengsten Fall würde das bedeuten, dass keine moderne Webseite vom BFSG ausgenommen wäre.

Digitale Barrierefreiheit einfach erklärt

Wahrnehmbarkeit

Bereitstellung von Textalternativen zu Bildern

Klare und strukturierte Darstellung von Inhalten

Bedienbarkeit

Navigation per Tastatur muss möglich sein

Formulare und Eingabefelder klar ausgezeichnet und ohne Maus bedienbar

Verständlichkeit

Einfache, gut lesbare Texte mit ausreichend Kontrast

Deutliche Fehlermeldungen und Unterstützung bei der Fehlerkorrektur

Eingehaltene Web-Konventionen, etwa unterstrichene Links

Robustheit

Unterstützung von Hilfsmitteln wie Screenreadern.

Zukunftssichere Kompatibilität mit assistiven Technologien

Workflow: 1. Analyse & Zielsetzung, 2. Aufwandseinschätzung, 3. Umsetzung, 4. Testing, 5. Änderungen gehen live
workflow

So gehen wir vor – der 3m5. Boost zur Barrierefreiheit

Schritt 1: Wir analysieren Ihre Webanwendung und definieren gemeinsam klare Ziele zur Barrierefreiheit

Schritt 2: Basierend auf den Ergebnissen empfehlen wir konkrete Maßnahmen und erstellen Aufwandsschätzungen durch unsere Entwickler

Schritt 3: Wir setzen die geplanten Anpassungen gemäß Projektplan um, damit Ihre Webanwendung barrierefrei wird

Schritt 4: Anschließend testen wir die Umsetzung anhand festgelegter Barrierefreiheits-Kriterien (auf Wunsch durch eine unabhängige Prüfstelle)

Schritt 5: Nach Ihrer Freigabe spielen wir die Optimierungen in Ihr Live-System ein

Noch mehr Service für Ihre barrierefreie Webanwendung

Schulung Ihrer Redakteure

Wir zeigen Ihren Redakteuren innerhalb Ihrer Webanwendung, wie sie Inhalte barrierefrei erstellen und pflegen. Dabei vermitteln wir praktische Tipps, um Arbeitsabläufe effizient und barrierefrei zu gestalten. Auch erfahrene Redakteure erhalten aktuelles Wissen und Best Practices.

Test durch unabhängige Prüfstelle

Auf Wunsch werden wir nach den erfolgten Anpassungen eine unabhängige Prüfstelle zurate ziehen, die die Barrierefreiheit Ihrer überarbeiteten Website verifiziert und bestätigt, dass alle relevanten Standards eingehalten werden.

Regelmäßige Überprüfung der Barrierefreiheit

Wir empfehlen, die Barrierefreiheit Ihrer Website mindestens einmal im Jahr durch unsere Qualitätssicherung prüfen zu lassen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Seite auch langfristig den aktuellen gesetzlichen Standards und Experten-Empfehlungen entspricht.

Antworten auf häufige Fragen zur Digitalen Barrierefreiheit

Kontaktieren Sie uns!
Sven Poliwoda
0351 4525231// sven.poliwoda@3m5.de?subject=barrierefreiheit

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